Für Büro, Handel, Handwerk und Gastronomie. Wir vergleichen Strom- und Gastarife für Ihren Betrieb, prüfen Laufzeiten und holen bei höherem Verbrauch individuelle Angebote ein.
Nennen Sie uns Energieart und Verbrauch. Wir melden uns mit einem Vergleich oder prüfen auf Wunsch Ihre bestehenden Verträge.
Lieber persönlich? Rufen Sie uns an: +49 221 2988-2000
Wir prüfen Ihre Strom- und Gasverträge und zeigen das Einsparpotenzial schriftlich. Kostenlos ab 20.000 kWh Jahresverbrauch.
Für den Wechsel von Gewerbestrom oder Gewerbegas über Energiegut24 ab 50.000 kWh je Vertrag.
Gewerbeverträge haben oft lange Laufzeiten und Kündigungsfristen. Wir erinnern rechtzeitig.
Kein Widerrufsrecht. Gewerbekunden haben anders als Verbraucher kein 14-tägiges Widerrufsrecht. Prüfen Sie den Vertrag deshalb vor der Unterschrift.
Längere Bindung. Die Regel, dass sich Verträge nach der Mindestlaufzeit nur noch monatlich kündbar verlängern, gilt für Verbraucher. Gewerbeverträge können sich um ein ganzes Jahr verlängern. Notieren Sie sich die Kündigungsfrist.
Preise netto. Gewerbetarife werden in der Regel ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen. Vorsteuerabzugsberechtigte Betriebe zahlen sie effektiv nicht.
Grundversorgung nur bis 10.000 kWh. Darüber gibt es keine Grundversorgung. Ohne Vertrag landen Sie in der teuren Ersatzversorgung, die höchstens 3 Monate läuft.
Leistungsmessung ab 100.000 kWh Strom. Ab diesem Verbrauch wird der Strom viertelstündlich gemessen (RLM). Dann zählt neben der Menge auch die Spitzenlast. Lastspitzen zu vermeiden spart hier bares Geld.
Stromsteuer 2026. Seit 1. Januar 2026 zahlen Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft dauerhaft nur noch 0,05 ct/kWh Stromsteuer statt 2,05 ct. Die Entlastung gibt es auf Antrag beim Hauptzollamt. Handel, Büro und Gastronomie zahlen weiter den vollen Satz.
Der genaue Wert steht auf Ihrer Jahresabrechnung. Als grobe Orientierung für typische Betriebe:
| Betrieb | Strom pro Jahr | Gas pro Jahr |
|---|---|---|
| Büro | 8.000 kWh | 20.000 kWh |
| Laden | 15.000 kWh | 35.000 kWh |
| Gastronomie | 35.000 kWh | 60.000 kWh |
| Werkstatt / Halle | 50.000 kWh | 120.000 kWh |
Gewerbetarife sind auf höhere Verbräuche ausgelegt und werden meist netto ausgewiesen. Gewerbekunden haben kein gesetzliches Widerrufsrecht, und Verträge können längere Laufzeiten und Verlängerungen haben.
Meist ab etwa 50.000 kWh Strom oder 100.000 kWh Gas im Jahr. Darunter sind Standardtarife oft genauso günstig.
Registrierende Leistungsmessung. Ab 100.000 kWh Stromverbrauch im Jahr wird viertelstündlich gemessen. Neben dem Verbrauch wird dann auch die höchste Leistung abgerechnet.
Nur Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft. Sie zahlen seit 2026 dauerhaft 0,05 ct/kWh, auf Antrag beim Hauptzollamt. Für Handel, Büro und Gastronomie bleibt es bei 2,05 ct/kWh.
Nein. Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher. Prüfen Sie Preis, Laufzeit und Kündigungsfrist vor dem Abschluss.
Nichts. Ab 20.000 kWh Jahresverbrauch prüfen wir Ihre Strom- und Gasverträge kostenlos und zeigen das Einsparpotenzial schriftlich. Eine Verpflichtung zum Wechsel gibt es nicht.
Bis 10.000 kWh fallen Sie in die Grundversorgung. Darüber landen Sie in der Ersatzversorgung, die meist teuer ist und höchstens 3 Monate läuft. Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Anschlussvertrag.
Betriebskosten senken.
Kostenloser Energiekosten-Check ab 20.000 kWh. Fragen? Wir sind in Köln persönlich für Sie da: +49 221 2988-2000