Wärmepumpe 2026

Wärmepumpe mit bis zu 80 % Förderung

Was eine Wärmepumpe kostet, wie viel die KfW zahlt und für wen sie sich im Altbau lohnt. Der volle Klimabonus von 16 % gilt nur noch für Anträge bis 31.01.2027.

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Wir vermitteln bis zu 3 Fachbetriebe aus Ihrer Region. Auf Wunsch mit Heizlastberechnung und Unterstützung beim KfW-Antrag.

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Es gelten unsere AGB.

KfW-Förderung

So hoch ist die Förderung 2026

Die Heizungsförderung läuft über das KfW-Programm 458. Seit 21.07.2026 gelten neue Konditionen:

  • 30 % Grundförderung für alle, auch für Vermieter.
  • 16 % Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionsfähige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen. Für Anträge bis 31.01.2027, danach sinkt er alle 6 Monate um 4 Prozentpunkte.
  • Einkommensbonus für Selbstnutzer: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen.
  • Insgesamt höchstens 70 %, bei Einkommen bis 30.000 € bis 80 %. Förderfähig sind höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit.

Der frühere Effizienzbonus für natürliche Kältemittel ist mit der Reform entfallen.

Haushaltseinkommen (zvE)BausteineFördersatzZuschuss
über 50.000 €30 % + 16 %46 %12.880 €
bis 50.000 €30 % + 16 % + 10 %56 %15.680 €
bis 40.000 €30 % + 16 % + 30 %70 % (Deckel)19.600 €
bis 30.000 €30 % + 16 % + 40 %80 % (Deckel)22.400 €

Beispiel: selbst bewohntes Einfamilienhaus, Austausch einer 20 Jahre alten Gasheizung, förderfähige Kosten 28.000 €, Antrag bis 31.01.2027. Ohne Gewähr, maßgeblich sind die KfW-Merkblätter.

Antrag

So bekommen Sie die Förderung

  1. Angebot einholen

    Ein Fachbetrieb prüft Ihr Haus und erstellt ein Angebot. Ideal mit Heizlastberechnung.

  2. Vertrag mit Förderklausel

    Sie unterschreiben den Vertrag mit einer Klausel, dass er nur bei Förderzusage gilt.

  3. Antrag vor Baubeginn

    Im Portal „Meine KfW“ stellen, bevor die Arbeiten starten. Ohne Antrag kein Zuschuss.

  4. Einbau und Auszahlung

    Nach dem Einbau reichen Sie die Nachweise ein, dann zahlt die KfW den Zuschuss aus.

Betriebskosten

Was kostet der Betrieb im Vergleich zu Gas?

Eine Wärmepumpe macht aus 1 kWh Strom etwa 3 bis 4 kWh Wärme. Bei einer Jahresarbeitszahl von 3,2 braucht ein Haus mit 15.000 kWh Wärmebedarf rund 4.700 kWh Strom.

Mit einem Wärmepumpentarif um 26 ct/kWh kostet das etwa 1.450 € im Jahr inklusive Grundpreis. Eine Gasheizung braucht für dieselbe Wärme rund 16.700 kWh Gas und kostet beim Durchschnittspreis von 11,10 ct etwa 1.850 €.

Dazu kommt: Wärmepumpen gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG. Dafür senkt der Netzbetreiber die Netzentgelte. Mit separatem Zähler lohnt sich ein eigener Wärmepumpentarif besonders.

ca. 1.450 €Wärmepumpe pro Jahr bei 15.000 kWh Wärme
ca. 1.850 €Gasheizung pro Jahr bei gleichem Wärmebedarf
ca. 400 €weniger Heizkosten pro Jahr

Vereinfachte Beispielrechnung. Gas: BDEW-Durchschnittspreis April 2026, 90 % Nutzungsgrad. Wärmepumpe: Jahresarbeitszahl 3,2, Arbeitspreis ca. 26 ct/kWh, Grundpreis ca. 230 €/Jahr.

Altbau

Funktioniert eine Wärmepumpe im Altbau?

Oft ja. Entscheidend ist die nötige Vorlauftemperatur. Je niedriger sie ist, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe. Mit ausreichend großen Heizkörpern erreichen viele Altbauten eine Jahresarbeitszahl von 3 oder mehr. Das ist auch Voraussetzung für die Förderung.

Ein Fachbetrieb prüft das mit einer Heizlastberechnung. Manchmal reicht es, einzelne Heizkörper zu tauschen. Eine Komplettsanierung ist selten nötig.

Vorlauf unter 55 °C

Gute Voraussetzung für einen effizienten Betrieb.

Heizlast berechnen

Verhindert eine zu große oder zu kleine Anlage.

Rechtslage

Muss ich eine Wärmepumpe einbauen?

Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, in Kraft seit Ende Juli 2026, ist die Vorgabe von 65 % erneuerbarer Energie für neue Heizungen entfallen. Neue Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt, müssen aber schrittweise steigende Anteile biogener Brennstoffe nutzen. Funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen (Stand 09/2026).

Gefördert wird ein Gas- oder Ölkessel nicht. Wer ohnehin tauschen muss, sollte deshalb beide Wege mit Förderung und Betriebskosten durchrechnen.

FAQ

Häufige Fragen zur Wärmepumpe

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe?

Über das KfW-Programm 458 (Konditionen seit 21.07.2026): 30 % Grundförderung für alle, dazu für selbstnutzende Eigentümer der Klimageschwindigkeitsbonus und ein Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 % bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 €. Insgesamt höchstens 70 %, bei Einkommen bis 30.000 € bis 80 %. Förderfähig sind höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit.

Wie lange gibt es den Klimabonus in voller Höhe?

16 % gibt es für Anträge bis 31.01.2027. Voraussetzung ist der Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. Danach sinkt der Bonus alle 6 Monate um 4 Prozentpunkte.

Wann muss ich den Förderantrag stellen?

Vor Beginn der Arbeiten im KfW-Portal „Meine KfW“. Den Vertrag mit dem Fachbetrieb schließen Sie vorher mit einer Förderklausel ab, damit er nur bei Förderzusage gilt. Wer ohne Antrag startet, verliert den Zuschuss.

Bekommen Vermieter auch Förderung?

Ja, die Grundförderung von 30 %. Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus gibt es nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen.

Was kostet eine Wärmepumpe?

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus kostet mit Einbau meist 25.000 bis 35.000 €. Komplettpakete gibt es ab 29.900 € vor Förderung. Mit 70 % Förderung zahlen Sie davon noch rund 10.300 €.

Funktioniert eine Wärmepumpe im Altbau?

Oft ja. Entscheidend ist die nötige Vorlauftemperatur. Mit ausreichend großen Heizkörpern erreichen viele Altbauten eine Jahresarbeitszahl von 3 oder mehr, das ist auch Voraussetzung für die Förderung. Ein Fachbetrieb prüft das mit einer Heizlastberechnung.

Muss ich eine Wärmepumpe einbauen?

Nein. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, in Kraft seit Ende Juli 2026, ist die Vorgabe von 65 % erneuerbarer Energie für neue Heizungen entfallen. Funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen (Stand 09/2026).

Brauche ich einen eigenen Wärmepumpentarif?

Nicht zwingend, aber meist günstiger. Wärmepumpen gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG, im Gegenzug reduziert der Netzbetreiber die Netzentgelte. Mit separatem Zähler lohnt sich ein spezieller Wärmepumpentarif besonders.

Klimabonus sichern.

16 % Bonus nur noch für Anträge bis 31.01.2027. Fragen? Wir sind in Köln persönlich für Sie da: +49 221 2988-2000

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